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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) schafft eine gesetzliche Grundlage für die Vergütung von Strom, der aus Wasserkraft, Deponie-, Klär oder Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windkraft oder solarer Strahlungsenergie erzeugt wird. Zudem werden die öffentlichen Netzbetreiber dazu verpflichtet, diesen Strom vorrangig abzunehmen.
Nach Vorläufern aus den Jahren 2000, 2004 und 2009 trat am 1. Januar 2012 das aktuell gültige EEG 2012 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde zusätzlich zur Einspeisevergütung das Konzept der Marktprämie für die Direktvermaktung des erzeugten Stroms eingeführt. Die Referenzwerte zur Berechnung der Marktprämie werden hier veröffentlicht.
Zum 1.4.2012 wurde das EEG 2012 noveliert. Durch die sogenannte PV-Novelle wurden vor allem die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen gesenkt.
Weitere Infos zur PV-Novelle beim Bundesumweltministeriums
Weitere Infos zur PV-Novelle bei der Clearingstelle EEG
Eine Lesefassung des aktuellen Gesetzes-Textes des EEG 2012 - und der überholten Fassungen - findet sich bei der Clearingstelle EEG (am Ende der Seite unter "Anhang").
Die Clearingstelle EEG veröffentlicht hier auch die Lesefassung des Gesetzes-Textes des EEG 2009.
EEG/Vergütung (in Cent/kWh):
Neue Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen.
Lassen Sie sich hier von unserem Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch beraten.
Stand 02.2014 | alle Angaben ohne Gewähr
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