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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
EEG 2023 und Jahressteuergesetz 2022: Weitreichende Änderungen bei PV Anlagen
Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30. Juli 2022 in Kraft – die Änderungen haben unter anderem gestiegene Einspeisevergütungen zur Folge und sollen den Ausbau der Sonnenenergie weiter fördern. Nominell sind die geänderten Einspeisevergütungen schon in Kraft, werden aber erst nach der Freigabe der EU-Kommission wirksam – und werden dann ggf. nachgezahlt. Die meisten anderen Regelungen im neuen EEG treten ohnehin erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Außerdem bringt das Jahressteuergesetz 2022 weitere Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
1.) Die wichtigsten Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen ab 2023 durch das neue EEG
Die Bundesregierung hat am 7. Juli 2022 die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Inkraft getreten ist die Novelle am 30. Juli 2022. Über das Gesetz wird die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze geregelt. Jede PV-Anlage, die ans Netz angeschlossen ist, unterliegt den Regeln des EEG. Unter anderem ist auch die Fördervergütung für die Einspeisung von Strom im EEG geregelt. Diese Fördervergütung wurde nun angehoben für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung erhalten für die Teileinspeisung von Strom je Kilowattstunde ins öffentliche Netz:
Beispiel: Eine 15 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 5 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,8 Cent pro Kilowattstunde.
Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung bekommen nun noch höhere Sätze bei der Einspeisevergütung:
Beispiel: Eine 15 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,3 Cent pro Kilowattstunde.
Weitere Neuerungen durch das EEG 2023
Das neue EEG bringt außerdem einige Vereinfachungen für bestehende PV-Anlagen:
2.) Jahressteuergesetz 2022: Weitere Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023
Durch das Jahressteuergesetz 2022 werden steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen durch folgende Maßnahmen abgebaut.
Stand 01.2023 | alle Angaben ohne Gewähr
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