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Solarthermie Förderung

Neue Fördersätze ab 2007 - Basisförderung

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung
von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m2 installierter Bruttokollektorfläche.

Änderungen bei den Anforderungen für förderfähige Anlagen

  • Für erstmals gestellte Anträge sind folgende Änderungen zu beachten:
    Investitionszuschüsse erhalten nur noch Solarkollektoranlagen bis zu einer installierten Bruttokollektorfläche von 40 m2.
    Größere Anlagen sollen zukünftig mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Dieses ist derzeit noch nicht geöffnet. Hierzu ist eine Antragstellung vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig! Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig!
  • Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungendas Prüfzeichen Solar Keymark tragen.
  • Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW beträgt mindestens 90 %.


Verbesserte Förderung für Innovationen:

Neu eingeführt wird ein "Innovationsbonus" für besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile nach diesen Richtlinien förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt, welche Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen, beispielsweise große Solarkollektoranlagen, die besondere Anforderungen erfüllen oder Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung. In Kürze werden Anwendungsbestimmungen erlassen, die die technischen Anforderungen an eine Förderfähigkeit näher beschreiben. Erst danach ist eine Antragstellung möglich. Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im Rahmen der Basisförderung erfolgen.

 

 Abgrenzung bei Solarkollektoranlagen:

Abgrenzung der Fördertatbestände bei der KfW und beim BAFA
Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m2 beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m2.

Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 m2 können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.

Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m2 können entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.