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Februar 2025
enwg novelle 2025
EnWG-Novelle 2025

Am 31.01.2025 beschloss der Bundestag eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es beinhaltet u.a. weitreichende Änderungen für die EEG-Einspeisevergütung, die Direktvermarktung und die Netzsteuerung.

Welches Ziel hat die EnWG-Novelle 2025?

Die Reform des EnWG hat 3 Ziele: Das Gesetz soll PV-Überschüsse im Stromnetz reduzieren, Betreiber*innen von Solaranlagen mehr Flexibilität geben und Anreize schaffen, PV-Strom stärker selbst zu nutzen – etwa durch die teilweise Abschaffung der Einspeisevergütung für Neuanlagen. Das betrifft sowohl private als auch kommerzielle Photovoltaik. Das Gesetzespaket wird darum auch „Solarspitzen-Gesetz“ genannt.
Hintergrund ist der starke Zubau an erneuerbaren Energien, der in Zeiten geringen Verbrauchs zu negativen Strompreisen führen und das Netz destabilisieren kann.

Ab wann gilt die EnWG-Novelle 2025?

Die Neufassung des EnWG kann noch im Februar 2025 im Bundesrat zur Abstimmung kommen. Die nächste Bundesrats-Sitzung findet am 14.02.2025 statt. Das bedeutet, dass das Solarspitzen-Paket bereits im März 2025 gelten kann.

Was bedeutet das für die Einspeisevergütung nach EEG ab 2025?

Die wichtigste Änderung der EnWG-Novelle ist der Wegfall der Einspeisevergütung ab 2025 für Neuanlagen – derzeit 7,95 ct/kWh bei negativen Strompreisen. Das bedeutet, dass Anlagen, die du ab dem 01.03.2025 installierst, keine Vergütung erwirtschaften, wenn der Börsenstrompreis in Deutschland <0,00 € liegt. 2023 traf das auf etwa 300 Stunden zu, 2024 waren es durch den starken Solar-Ausbau schon über 450 Stunden. Das entspricht gut 5 % der gesamten Jahresbetriebszeit. Für alle anderen Stunden im Jahr gilt die bisherige Regelung zur Einspeisevergütung.

Trotzdem werden die Anlagenbetreiber*innen weiterhin von der Solarförderung in Deutschland profitieren: Sie erhalten während des 20-jährigen Förderzeitraums für PV-Anlagen für alle Stunden mit positivem Strompreis regulär weiter die Einspeisevergütung. Außerdem werden die „verlorenen“ Stunden gezählt und am Ende des Förderungszeitraums an diese 20 Jahre angehängt.
Es gilt Bestandsschutz, d.h. bereits installierte und angeschlossene Anlagen sind nicht betroffen.

Was bedeutet die EnWG-Novelle für die Direktvermarktung ab 2025?

Grundsätzlich macht die Neuregelung des EnWG 2025 die Direktvermarktung von Solarstrom für kleinere Anlagen einfacher, ohne dazu zu verpflichten: Die Obergrenze von 100 kWp Anlagenleistung bleibt bestehen und wird nicht – wie befürchtet – auf 25 kWp gesenkt. Erst ab dieser Schwelle sind Betreiber*innen zur Direktvermarktung an der Strombörse verpflichtet. Die übrigen Regelungen aus dem Solarpaket 1 von 2024 bleiben bestehen.

Anlagensicherheit, §14a EnWG & Steuerbarkeit

Die EnWG-Novelle schafft auch Anreize, PV-Anlagen flächendeckend steuerbar zu machen. Das soll die Erneuerbaren dauerhaft in den Strommarkt integrieren, indem Netzbetreiber die PV-Leistung zum Schutze des Stromnetzes regulieren können. Wenn du dabei an §14a EnWG denkst, liegst du richtig – die Regelungen der Gesetzesnovelle haben dasselbe Ziel und funktionieren ähnlich.

Diese Steuerung erfordert ein Smart Meter, also ein intelligentes Messsystem. Smart Meter sind seit dem 01.01.2025 für Neuanlagen ab 7 kWp Leistung sowieso Pflicht – alles dazu kannst du in unserem Ratgeber zum Smart-Meter-Rollout nachlesen. Solange eine PV-Anlage – ausgenommen Balkonkraftwerke – nicht mit einem Smart Meter ausgestattet ist, darf sie nur 60 % der installierten Peak-Leistung ins Netz einspeisen. Das soll verhindern, dass Solarspitzen ungesteuert ins Netz gelangen und das Stromnetz in Deutschland beschädigen.

Die Drosselung auf 60 % der Maximalleistung ist aber kein Beinbruch: Der Bundesverband Solarwirtschaft hat in einer Studie festgestellt, dass selbst Volleinspeise-Anlagen in Süd-Ausrichtung hiermit nur 8–9 % weniger Energie einspeisen. In Ost-West-Ausrichtung ist es nur etwa 1 % Verlust – und für Residential-Anlagen gilt schließlich: Ost-West is best.

Januar 2024
Umsatzsteuer – Sparen Sie jetzt die 19% MWST!
Eine der wichtigsten steuerlichen Änderungen, die im Jahr 2023 in Kraft treten, betrifft die Umsatzsteuer. Seit Anfang des Jahres fällt für bestimmte Photovoltaik-Anlagen der Null-Steuersatz, d.h. keine Umsatzsteuer mehr, an. Ihnen bleibt die Zahlung von 19% MWST erspart. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die die Kriterien für die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Kauf erfüllen. Zudem müssen Unternehmer, deren unternehmerischer Umsatz insgesamt so hoch ist, dass die Kleinunternehmer-Regel für sie nicht anwendbar ist, keine Umsatzsteuer mehr auf den Eigenverbrauch abführen.

Seit 2023 / 2024 sind alle PV-Anlagen bis 30 kWp automatisch von der Einkommen- und Mehrwertsteuer befreit. Bislang war die Befreiung von der Einkommensteuerpflicht nur bis zu einer Leistung von 10 kWp möglich (Liebhaberei-Regelung). Somit profitieren jetzt mehr Menschen als vorher.
Januar 2024
Verringern Sie Ihre Stromrechung

Mit der Installation einer Photovoltaikanlage und einem Speichersystem der Firma RK Elektrotechnik können Sie Ihren eigenen kostenlosen Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle erzeugen, Speichern – was Ihrem Zuhause und Ihrem Geldbeutel zugute kommt.

Februar 2023
EEG 2023 und Jahressteuergesetz 2022: Weitreichende Änderungen bei PV Anlagen

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit dem 30. Juli 2022 in Kraft – die Änderungen haben unter anderem gestiegene Einspeisevergütungen zur Folge und sollen den Ausbau der Sonnenenergie weiter fördern. Nominell sind die geänderten Einspeisevergütungen schon in Kraft, werden aber erst nach der Freigabe der EU-Kommission wirksam – und werden dann ggf. nachgezahlt. Die meisten anderen Regelungen im neuen EEG treten ohnehin erst zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Außerdem bringt das Jahressteuergesetz 2022 weitere Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.  [EEG 2023 Vergütung]

Februar 2023
Balkonkraftwerk
Das Klima schützen und eigenen Stromkosten senken:

Mit einem Balkonkraftwerk kann jeder, der über einen Balkon oder eine Terrasse verfügt, seinen ganz persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird.
Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden. Als Fachbetrieb für Erneuerbare Energien können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Wünsche anbieten. Mit einem Balkonkraftwerk haben Sie die Möglichkeit, aktiv und verantwortungsvoll am Prozess einer nachhaltigen Stromerzeugung teilzunehmen.

Um eine eigene Photovoltaikanlage betreiben zu können, ist es nicht länger notwendig, ein eigenes Dach oder eine entsprechend große Freifläche sein eigen zu nennen – ein Balkon reicht bereits aus um ein Balkonkraftwerk zu betreiben.

Lassen Sie sich von uns beraten.